Welche Besonderheiten der EnEV gelten für Gebäude aus Raumzellen?

Für Gebäude aus Raumzellen, die dazu bestimmt sind, wiederholt auf- und abgebaut zu werden, gelten zum Beispiel gemäß § 8 EnEV reduzierte Anforderungen an den Wärmeschutz, solange die Standzeit zwei bzw. fünf Jahre nicht überschreitet. Entsprechende Abstriche beim Wärmeschutz, die sich aus der flexiblen Konstruktion ergeben, sind in diesem Fall also auch hier gesetzeskonform. Die Anforderungen an den Brandschutz müssen, wie bei jedem Gebäude herkömmlicher Bauart, auch bei Mietgebäuden im Einzelfall ermittelt und selbstverständlich dann von uns entsprechend ausgeführt werden. Grundsätzlich gilt immer, dass wir alle baurechtlichen und bautechnischen Anforderungen erfüllen. Diese unterscheiden sich lediglich in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer und den übrigen Gegebenheiten.

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